< Zur Übersicht

Freistellungsauftrag Kinder: Steuerfreie Kapitalerträge clever sichern

Ein gut gefülltes Sparschwein ist schön, doch auf einem verzinsten Konto oder in einem ETF‐Depot wächst das Geld deines Kindes schneller – solange der Staat nicht mitkassiert. Ein einfacher Freistellungsauftrag verhindert, dass die Bank Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer von den Erträgen einbehält. So stellst du sicher, dass jeder Cent Rendite tatsächlich bei deinem Nachwuchs landet und der Zinseszinseffekt ungebremst wirken kann.

Jetzt Beitrag lesen
Fabian Jager
Zukunftsheld
Element
Jetzt Termin vereinbaren
Kinder-Finance.de

Warum ein Freistellungsauftrag für dein Kind unverzichtbar ist

Sobald dein Kind Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne erhält, behält die Bank ohne Freistellungsauftrag ab dem ersten nicht freigestellten Cent automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ein. Die oft zitierte 10-Euro-Grenze betrifft lediglich die Pflicht mancher Banken, eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen, nicht aber den Steuerabzug selbst. Das klingt zunächst harmlos, doch auf lange Sicht frisst jede unnötige Steuer den Ertrag. Ein Freistellungsauftrag stoppt den automatischen Steuerabzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags. Seit 2023 liegt dieser Pauschbetrag bei 1.000 Euro pro Person und gilt auch für Minderjährige. 2025 bleibt die Grenze unverändert, Paare erhalten gemeinsam 2.000 Euro.

Anders als oft vermutet, spielt der Grundfreibetrag von derzeit rund 12.096 Euro gerade bei kleinen Vermögen kaum eine Rolle. Dieser Freibetrag gehört zum Einkommensteuertarif und schützt das Existenzminimum; Abgeltungssteuer wird jedoch an der Quelle erhoben – es sei denn, ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) liegt vor. Deshalb reicht der Grundfreibetrag allein nicht aus. Deine erste Verteidigungslinie ist der Freistellungsauftrag. Indem du die vorhandenen Steuerfreibeträge vollständig ausschöpfst und frühzeitig einen Freistellungsauftrag Kinder einrichtest, bleibt das Vermögen deines Nachwuchses maximal steuerbegünstigt.

So funktioniert der Sparer-Pauschbetrag bei Kindern

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Steuerprivileg für Kapitaleinkünfte. Bis zu 1.000 Euro im Jahr darf dein Kind steuerfrei einnehmen. Ob die Erträge aus einem Tagesgeld, einem Bausparvertrag, Festgeld oder einem thesaurierenden ETF stammen, ist egal. Wichtig ist nur, dass du der Bank oder dem Broker schriftlich mitteilst, welchen Anteil des Pauschbetrags er oder sie nutzen darf. Damit der Auftrag gültig ist, braucht die Bank die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes. Die bekommst du wenige Wochen nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern.

Bleibt das Depot einmal steuerfrei, potenziert sich der Effekt über die Jahre. Nehmen wir an, du besparst einen globalen Aktien-ETF mit 50 Euro im Monat. Bei durchschnittlich 7 % Rendite wächst das Depot in 18 Jahren auf rund 21.000 Euro, davon entfallen etwa 10.200 Euro auf Kursgewinne. Ohne Freistellungsauftrag würden davon sofort circa 2.700 Euro (Abgeltungsteuer plus Soli) ans Finanzamt fließen. Mit einem korrekt hinterlegten Freistellungsauftrag bleibt das Geld im Depot und arbeitet weiter für dein Kind.

Schritt für Schritt: Einen Freistellungsauftrag richtig einrichten

Der formale Weg ist kurz. Viele Institute bieten das Formular inzwischen online an. Du loggst dich in dein Online-Banking ein, wählst „Freistellungsauftrag“ und trägst den gewünschten Betrag zwischen 1 und 1.000 Euro ein. Kontrolliere die Steuer-ID deines Kindes, bestätige und schon gilt der Auftrag ab dem nächsten Ertragstag. Bei kleineren Sparkassen oder Raiffeisenbanken kannst du das Formular auch per Post einreichen.

Wenn du Depots bei mehreren Anbietern hast – etwa ein Girokonto mit Tagesgeld und ein separates ETF-Depot – darfst du den Freibetrag splitten. Auch dabei gehst du genauso vor: Auftrag ausfüllen, gewünschte Teilbeträge verteilen und abschicken. Ändert sich später etwas, weil du etwa das Kinderdepot zu einem günstigeren Broker umziehst, kannst du den Auftrag jederzeit online anpassen. In der Regel wirkt die Änderung noch im laufenden Kalenderjahr, solange sie vor dem 31. Dezember eingeht.

Tipp aus der Praxis:
Hebe die Eingangsbestätigung deiner Bank auf. Kommt es später zu Rückfragen des Finanzamts, beweist du damit, dass der Auftrag vorlag.

Mehrere Konten und Depots? So verteilst du den Freibetrag optimal

Viele Eltern nutzen ein Tagesgeldkonto als Liquiditätspuffer und ein Depot für langfristiges Wachstum. In dieser Konstellation lohnt es sich, den größeren Anteil des Freibetrags dem Wertpapierdepot zuzuordnen, weil dort höhere Erträge anfallen. Lässt du 800 Euro im Depot und 200 Euro auf dem Tagesgeld, bleibt der überwiegende Teil deiner Dividenden automatisch steuerfrei. Erhöhst du später den Sparplan, passt du den Auftrag an. So gehst du sicher, dass am Jahresende keine Abgeltungssteuer fällig wird, obwohl der Gesamtfreibetrag noch gar nicht ausgeschöpft war.

Achte darauf, dass die Summe deiner Teilbeträge nie mehr als 1.000 Euro beträgt. Überschreitest du die Grenze aus Versehen, meldet die Bank den überhöhten Betrag elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Das System erkennt die Doppelvergabe automatisch und fordert dich zur Korrektur auf. Nimm die Mahnung ernst, denn sonst riskierst du ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Trägst du den richtigen Betrag nach, ist die Sache erledigt. Im Alltag hat sich bewährt, den Auftrag immer dann zu prüfen, wenn du eine Sparrate erhöhst oder eine neue Anlageform eröffnest. So bleibt alles aktuell und deine Steuerfreiheit gesichert.

NV-Bescheinigung versus Freistellungsauftrag: Was passt wann?

Eine NV-Bescheinigung hebelt die Abgeltungssteuer komplett aus. Sie lohnt sich, wenn dein Kind bereits größere Vermögenserträge erzielt, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, aber gemeinsam mit allen anderen Einkünften trotzdem unter dem Grundfreibetrag bleiben. Das kann etwa bei einer größeren Schenkung der Großeltern oder nach dem Verkauf eines geerbten Aktiendepots passieren. Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt des Wohnsitzes deines Kindes. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss dann erneuert werden.

Was man bedenken sollte

Liegen die tatsächlichen Einkünfte am Ende doch über dem Grundfreibetrag, droht eine Nachzahlung nebst Zinsen. Ein Freistellungsauftrag ist flexibler. Du kannst ihn jederzeit anpassen, brauchst keinen Behördenkontakt und bleibst bis zur 1.000-Euro-Grenze auf der sicheren Seite. Erst wenn klar ist, dass dein Kind dauerhaft höhere Erträge erzielt, solltest du über die NV-Bescheinigung nachdenken. So vermeidest du unnötigen Papierkram und behältst die volle Kontrolle. Um die Entscheidung zu treffen, rechnest du alle Kapitalerträge des letzten Kalenderjahres zusammen. Liegt die Summe unter dem Pauschbetrag, reicht der Freistellungsauftrag. Liegt sie deutlich darüber, aber noch unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro, kann die NV-Bescheinigung sinnvoll sein.

ElementElement

Das beste Investment für die Zukunft deines Kindes

Jetzt Termin vereinbaren

Das haben uns Eltern schon öfter gefragt

Wie finde ich die Steuer-Identifikationsnummer meines Kindes heraus?

Du erhältst sie automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Solltest du den Brief verlegt haben, kannst du die Nummer auf der Website des Amtes erneut anfordern. Sie ändert sich lebenslang nicht, daher lohnt es sich, sie sicher abzuheften.

Zählt das Taschengeld meines Kindes zum Freibetrag dazu?

Nein. Der Sparer-Pauschbetrag bezieht sich ausschließlich auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Taschengeld oder Arbeitslohn aus einem Nebenjob hat damit nichts zu tun.

Kann ich den Freistellungsauftrag auch übertragen, wenn mein Kind 18 wird?

Mit der Volljährigkeit verwaltet dein Kind seine Finanzen selbst. Es muss den Auftrag dann in eigenem Namen erteilen. Das Formular bleibt gleich, nur die Unterschrift ändert sich.

ElementElement

Neuesten Artikel & News

Alle Artikel ansehen
Hilfestellung
Lesezeit:
9 Min.
Freistellungsauftrag Kinder: Steuerfreie Kapitalerträge clever sichern
Vorsorge
Lesezeit:
8 Min.
Kinderfreibetrag erklärt: Diese Vorteile hast du mit drei Kindern
Vorsorge
Lesezeit:
9 Min.
Der ETF-Sparplan als Grundstein für die Zukunft deines Kindes
Wenn Sie auf “Alle Cookies akzeptieren” klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.