Kinderfreibetrag erklärt: Diese Vorteile hast du mit drei Kindern
Drei Kinder bedeuten lauteres Lachen, höhere Wäscheberge und neue finanzielle Herausforderungen. Zum Glück entlastet dich der Staat spürbar, denn er stellt einen Teil deines Einkommens steuerfrei. Der Kinderfreibetrag senkt deine jährliche Steuerlast, ohne dass du einen Extra-Antrag ausfüllen musst. Mit drei Kindern steigt die Wirkung dieses Instruments dramatisch. Hier liest du, wie der Freibetrag funktioniert, welche Summen aktuell gelten und wie du ihn optimal in deine Familien- und Vorsorgeplanung einbaust.

Kinderfreibetrag kurz erklärt
Stell dir den Kinderfreibetrag als Schutzschild vor. Er bewahrt das Existenzminimum deines Kindes vor dem Zugriff des Fiskus. 2025 liegt die Summe pro Kind bei 9.600 Euro und teilt sich in 6.672 Euro für den Lebensunterhalt sowie 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Jeder Elternteil bekommt automatisch die Hälfte, also 4.800 Euro. Diese Beträge stehen nicht still. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass das steuerfreie Existenzminimum mit den Lebenshaltungskosten steigt. Deshalb passt der Gesetzgeber fast jedes Jahr an. Für 2026 sind bereits 9.756 Euro in der Pipeline, sofern kein neues Gesetz etwas ändert.
Wichtig: Der Freibetrag zählt zu den sogenannten Familienleistungen. Anders als beim Kindergeld siehst du das Geld nicht monatlich auf deinem Konto. Der Effekt zeigt sich erst beim Steuerbescheid, indem dein zu versteuerndes Einkommen um die Freibeträge sinkt. So sparst du Steuern, ohne dass du etwas überweisen musst.
Freibetrag oder Kindergeld – das Finanzamt entscheidet
Du musst dich nicht zwischen Kindergeld und Freibetrag entscheiden. Sobald du deine Steuererklärung einreichst, startet die Günstigerprüfung. Dabei vergleicht das Finanzamt den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag mit der Summe des bereits ausgezahlten Kindergelds. Seit dem 1. Januar 2025 fließen pro Kind 255 Euro im Monat, also 9.180 Euro im Jahr bei drei Kindern, direkt auf dein Konto.
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im oberen Mittelfeld oder darüber, bringt der Freibetrag oft mehr. Dann erscheint im Steuerbescheid eine zusätzliche Erstattung, weil die Entlastung höher ist als das Kindergeld. Bei geringeren Einkommen fährt das Kindergeld fast immer besser. Das Schöne: Du musst dich um nichts kümmern, denn das Finanzamt verrechnet automatisch. Behalte aber die Fristen im Blick. Reiche deine Steuererklärung rechtzeitig ein, sonst verlierst du den Anspruch auf die Günstigerprüfung für das betreffende Jahr. Nutze notfalls Fristverlängerungen oder nimm die Hilfe eines Lohnsteuervereins in Anspruch, um kein Geld liegen zu lassen.
Drei Kinder, dreifache Entlastung: so wirken die Zahlen
Mit drei Kindern klettert deine steuerfreie Summe 2025 auf stolze 28.800 Euro. Angenommen, ihr erzielt gemeinsam 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Ohne Kinderfreibeträge läge die Steuerbelastung bei rund 22.000 Euro. Nach Abzug der Freibeträge sinkt das steuerpflichtige Einkommen auf 61.200 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent spart ihr mehr als 10.000 Euro.
Fällt euer Jahreseinkommen dagegen auf 50.000 Euro, reduziert sich die Steuerersparnis auf rund 2.400 Euro, weil der Grenzsteuersatz niedriger ist. In dieser Gehaltsregion kann das Kindergeld rechnerisch die Nase vorn haben. Genau hier greift erneut die Günstigerprüfung und stellt sicher, dass ihr den größeren Vorteil erhaltet. Ein weiterer Hebel ist das Ehegattensplitting. Verdient ein Elternteil deutlich mehr als der andere, wirken Kinderfreibeträge doppelt stark. Durch die gemeinsame Veranlagung verschiebt sich mehr Einkommen in die niedriger besteuerten Bereiche des Splitting-Tarifs. Das erklärt, warum Mehr-Kinder-Familien mit nur einem Haupteinkommen besonders profitieren.
Anspruchsdauer: von der Geburt bis zum Berufseinstieg
Der Kinderfreibetrag startet mit dem Geburtsmonat deines Kindes und endet grundsätzlich am 31. Dezember des Jahres, in dem es volljährig wird. Danach prüft das Finanzamt, ob Verlängerungsgründe vorliegen. Befindet sich dein Kind in einer ersten Berufsausbildung oder im Studium, läuft der Anspruch bis höchstens zum 25. Geburtstag weiter.
Auch Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bleiben abgedeckt. Leistet dein Kind einen Freiwilligendienst, zählt dieser ebenfalls als begünstigte Zeit. Nur beim zweiten Studium oder einer Zweitausbildung erlischt der Anspruch regelmäßig, es sei denn, das Kind arbeitet daneben höchstens 20 Stunden pro Woche.
Eine Besonderheit betrifft Kinder mit Behinderung. Liegt die Beeinträchtigung vor dem 25. Lebensjahr vor und macht sie eine selbstständige Lebensführung unmöglich, bleibt der Freibetrag ohne Altersgrenze erhalten. Das Gleiche gilt, wenn dein Kind keinen Ausbildungsplatz findet, aber bei der Agentur für Arbeit als suchend gemeldet ist. In all diesen Fällen musst du geeignete Nachweise beilegen, damit das Finanzamt den erweiterten Anspruch anerkennt.
Besondere Lebenssituationen: Trennung, Ausland, Alleinerziehung
Trennen sich Eltern, teilt das Finanzamt die Freibeträge automatisch hälftig. Lebt dein Nachwuchs jedoch dauerhaft bei dir und zahlt der andere Elternteil weder Unterhalt noch Kindergeld, kannst du eine Übertragung beantragen. So sicherst du dir 100 Prozent des Freibetrags.
Zieht deine Familie für einen befristeten Auslandseinsatz in einen EU-Mitgliedstaat, bleibt der Freibetrag erhalten, sofern ihr weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig seid. Bei einem dauerhaften Wegzug und dem Ende der deutschen Steuerpflicht erlischt der Anspruch. Pendelt ein Elternteil ins Ausland, während der andere in Deutschland bleibt, gelten Sonderregeln. Meist steht dann dem inländisch steuerpflichtigen Elternteil der halbe Freibetrag zu, während der Partner im Ausland leer ausgeht.
Patchwork-Konstellationen bringen ebenfalls Spielregeln mit. Stief- und Pflegekinder zählen, sobald sie in deinem Haushalt leben und du überwiegend für ihren Unterhalt aufkommst. Bei Adoption gilt der Anspruch ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind offiziell in deine Familie aufgenommen wird, nicht erst nach Abschluss des Verfahrens. Alleinerziehende profitieren zusätzlich vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der 2025 bei 4.260 Euro liegt. Er mindert die Steuerlast oberhalb der Kinderfreibeträge. Achte darauf, in der Anlage Kind anzugeben, dass du allein mit den Kindern wohnst, sonst geht dieser Bonus verloren.
Mehr herausholen: Freibetrag meets Sparplan
Steuervorteile sind nur der erste Schritt. Setze die frei werdende Liquidität strategisch ein und du erzielst einen doppelten Effekt. Viele Familien legen die monatliche Steuerersparnis in einen ETF-Sparplan. Schon 200 Euro, die du dank geringerer Steuern übrig hast, können bei fünf Prozent Durchschnittsrendite in 18 Jahren mehr als 70.000 Euro ergeben. Das deckt ein Auslandssemester oder den Führerschein jedes Kindes mühelos.
kinder-finance.de hilft dir dabei, solche Pläne umzusetzen. Hier bekommst du unabhängige Strategien, die sich exakt an deiner Lebenssituation orientieren. Du bestimmst, wann dein Kind Zugriff erhält, und behältst die Kontrolle über Einzahlungen und Pausen. Kombinierst du den Sparplan mit einem Freistellungsauftrag, bleiben Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Kind steuerfrei – ein zusätzlicher Mini-Freibetrag, den viele übersehen. Eine weitere Option ist Wohn-Riester für Familien mit mehreren Kindern. Durch die Kinderzulage sinkt deine Effektivbelastung, während du Vermögen für die eigene Immobilie aufbaust. Prüfe aber genau, ob die Bindungsfristen zu deinen Plänen passen. Oft genügt ein einfacher ETF-Sparplan, um flexibel zu bleiben.
Kurz gesagt: Nutze den Kinderfreibetrag als jährlichen Steuer-Booster und wandle ihn sofort in Vermögensaufbau um. So profitiert deine Familie doppelt: heute durch mehr Netto und morgen durch ein stabiles Finanzpolster.
Das haben uns Eltern schon öfter gefragt
Muss ich den Kinderfreibetrag separat beantragen?
Nein. Es genügt, in der Steuererklärung die Anlage Kind auszufüllen. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag automatisch und prüft, ob er vorteilhafter ist als Kindergeldzahlungen.
Wie lange zählt mein studierendes Kind?
Bis maximal zum 25. Geburtstag, solange dein Kind immatrikuliert ist oder sich in einer beruflichen Erst-Ausbildung befindet. Danach entfällt der Freibetrag, außer es liegt eine anerkannte Behinderung vor.
Kann ich den Freibetrag rückwirkend sichern?
Solange deine Steuerbescheide noch änderbar sind, kannst du Kinder in der Anlage Kind nachtragen. Das funktioniert innerhalb der regulären Festsetzungsfristen, meist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs.
Neuesten Artikel & News
Alle Artikel ansehen

