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Aktien verschenken an Kinder

Eine bunte Spielzeugkiste macht nur kurz Freude, doch ein Anteil an der Wirtschaft kann ein Leben lang wirken. Wenn du Kindern Aktien schenken möchtest, gibst du nicht nur einen Geldwert weiter, sondern auch Zeit, Finanzbildung und die Chance auf langfristigen Vermögensaufbau. In diesem Leitfaden erfährst du, wie du rechtssicher vorgehst, welche steuerlichen Regeln gelten, wie ein JuniorDepot funktioniert und warum ein ETF für Kinder oft der entspannteste Einstieg ist.

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Florian Herhalt
Zukunftsheld
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Kinder-Finance.de

Warum Aktiengeschenke Kindern doppelt nützen

Aktien sind mehr als bloße Zahlen im Depot. Sie stehen für reale Unternehmen, Produkte und Ideen, und genau das macht sie für Kinder greifbar. Wenn du früh beginnst, nutzt du den stärksten Renditetreiber: Zeit. Über Jahre und Jahrzehnte entfalten Zins und Zinseszins ihre Wirkung und verwandeln regelmäßige Einzahlungen in spürbares Vermögen. Gleichzeitig vermittelst du deinem Kind spielerisch Finanzwissen. Was macht ein Unternehmen erfolgreich? Warum schwanken Kurse? Wie wirken Dividenden? Mit einem echten Anteil werden diese Fragen plötzlich relevant und spannend.

Ein Beispiel: Zahlst du ab heute monatlich 25 € in einen breit gestreuten ETF ein und erzielst im Schnitt 6 % Rendite pro Jahr, stehen zum 18. Geburtstag voraussichtlich rund 9.700 bis 10.000 € im Depot. Von insgesamt 5.400 € an Einzahlungen stammen damit etwa 4.300 € aus Erträgen durch den Zinseszinseffekt. Steuern, Gebühren und mögliche Einmalzahlungen sind in dieser überschlägigen Rechnung nicht berücksichtigt.

So verschenkst du Aktien rechtssicher – vom Depot bis zum Übertrag

Der Dreh- und Angelpunkt ist ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes. Für Minderjährige richtet man in der Regel ein JuniorDepot ein, das von den gesetzlichen Vertretern eröffnet und verwaltet wird. In der Praxis verlangen Anbieter die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile und die üblichen Unterlagen wie Geburtsurkunde und Steuer-IDs. Wer ein JuniorDepot eröffnen möchte, stellt so sicher, dass das Depot rechtlich sauber dem Kind gehört und alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden.

Ist das JuniorDepot eröffnet, überträgst du die gewünschten Wertpapiere. Wichtig ist die korrekte Kennzeichnung als unentgeltlicher Depotübertrag bzw. Schenkung. Das verhindert, dass der Broker den Vorgang wie einen Verkauf behandelt und Abgeltungsteuer einbehält. Der Übertrag selbst ist steuerneutral. Die Anschaffungsdaten werden in der Regel mit übertragen, damit später die Besteuerung korrekt erfolgt.

Falls du noch kein Wertpapierbestand verschenkst, sondern neu startest, kannst du die Titel direkt im Kinderdepot kaufen – als Einmalanlage oder per Sparplan. Achte dabei auf die Gebühren, eine breite Streuung und eine realistische Sparrate, die ihr als Familie langfristig durchhaltet.

Schenkungsteuer clever beachten – Freibeträge verstehen und nutzen

Schenkungen sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig, doch die hohen Freibeträge sorgen in der Praxis häufig dafür, dass keine Steuer anfällt. Für Kinder gilt pro Elternteil ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser Betrag kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden, mehrere Zuwendungen werden innerhalb dieses Zeitraums zusammengerechnet. Mit einer langfristigen Planung lassen sich größere Vermögenswerte Schritt für Schritt steuerlich günstig übertragen. Während bei Enkelkindern ein Freibetrag von 200.000 Euro greift, ist bei Freunden und Bekannten ein Freibetrag von 20.000 Euro einschlägig.

Praktisch bedeutet das: Bleibst du mit deinen Geschenken unter dem Freibetrag, fällt keine Schenkungsteuer an. Überschreitest du ihn, wird nur der übersteigende Teil nach den einschlägigen Steuersätzen besteuert. 

Wichtig ist außerdem die Anzeigepflicht:
Erbschaften und Schenkungen musst du grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden. Das ist leicht erledigt und schafft Rechtssicherheit.

Steuern im laufenden Betrieb: Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

Nach der Schenkung erwirtschaftet das Depot deines Kindes Erträge – etwa Dividenden oder Gewinne aus Verkäufen. Grundsätzlich unterliegen diese der Abgeltungsteuer. Kinder sind aber eigenständige Steuerpflichtige und haben dieselben Entlastungen wie Erwachsene. Seit 2023 gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person, der auch für Minderjährige gilt. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank verhinderst du, dass bis zu dieser Grenze automatisch Steuern abgeführt werden. Das ist unbürokratisch und für viele Familien der erste, einfache Schritt.

Reichen die Erträge voraussichtlich über den Sparer-Pauschbetrag hinaus, kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ins Spiel. Sie wird auf Antrag vom Finanzamt ausgestellt, wenn die zu versteuernden Einkünfte deines Kindes insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen. Mit NV-Bescheinigung zahlt das Kind auch oberhalb des Pauschbetrags keine Abgeltungsteuer; die Bank führt dann nichts ab.

Wichtiger organisatorischer Punkt: Alles, was du in das Kinderdepot einzahlst oder dorthin überträgst, gehört rechtlich deinem Kind. Ein späteres Zurückholen ist nicht möglich. Plane Geschenke deshalb so, dass du sie dauerhaft aus deiner eigenen Finanzplanung herausnimmst.

Einzelaktie oder ETF für Kinder – was passt zu euch?

Die emotionale Kraft einer Einzelaktie ist groß: Ein Kind versteht schnell, warum eine Disney-Aktie oder ein Anteil eines bekannten Sportartikelherstellers spannend ist. Das weckt Interesse und Gesprächsanlässe. Gleichzeitig bedeutet ein Einzelwert immer ein höheres Risiko, weil er an einem Unternehmen hängt.

Ein ETF für Kinder nimmt dir diese Konzentrationsrisiken ab. Durch die Bündelung hunderter bis tausender Firmen in einem Produkt schafft ein weltweit streuender Indexfonds Robustheit gegen einzelne Enttäuschungen. Die laufenden Kosten sind niedrig, Sparpläne funktionieren automatisiert, und die Einstiegshürde ist gering. Für viele Familien ist ein ETF daher der pragmatische Standard für das Kinderdepot, vor allem, wenn du ohne viel Zeitaufwand investieren willst. Wenn du dennoch eine Lieblingsaktie schenken möchtest, kannst du beides kombinieren: Ein Kerninvestment über einen ETF und daneben ein kleiner, „greifbarer“ Einzelwert, der Lernmomente schafft. Entscheidend ist, dass die Gesamtstrategie zur Zeitachse und Risikoneigung eurer Familie passt.

Volljährigkeit: Was passiert mit dem Kinderdepot mit 18?

Rechtlich ist eindeutig: Beim klassischen JuniorDepot wird dein Kind mit 18 Jahren voll verfügungsberechtigt. Es kann Positionen umschichten, verkaufen oder das Depot fortführen, genau wie jede erwachsene Person. Das ist sinnvoll, weil es Selbstständigkeit fördert. Gleichzeitig setzt es voraus, dass du dein Kind rechtzeitig auf die Verantwortung vorbereitest. Deshalb lohnt es sich, schon Jahre vorher regelmäßige Depotgespräche zu führen: Was will dein Kind mit dem Vermögen erreichen? Welche Regeln gelten für Verkäufe oder Entnahmen? So bleibt der Übergang entspannt, und aus dem Geschenk wird eine dauerhafte Starthilfe.

Wenn du dir mehr Struktur wünschst, kannst du Schenkungen in Etappen planen und Ziele vereinbaren, etwa: „Die Dividenden finanzieren den Führerschein, der Rest bleibt bis nach der Ausbildung investiert.“

Kinder-Finance unterstützt dich gern dabei, eine zu euch passende Anlagestrategie aufzustellen – vom ersten ETF-Sparplan bis zur klugen Gestaltung des Übergangs in die Volljährigkeit.

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Das haben uns Eltern schon öfter gefragt

Brauche ich für die Depoteröffnung die Zustimmung beider Eltern?

In der Regel ja. Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Viele Banken verlangen ausdrücklich die Einwilligung beider sorgeberechtigten Elternteile und entsprechende Nachweise wie Geburtsurkunde und Steuer-IDs.

Welche Freibeträge gelten – und was bedeutet „alle zehn Jahre“?

Eltern können ihren Kinder jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Nach dem Gesetz werden Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengezählt. Nach Ablauf der Frist kannst du den Freibetrag erneut ausschöpfen. Plane größere Übertragungen deshalb mit Blick auf den Zehnjahreszeitraum.

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – was ist für mein Kind sinnvoller?

Liegt ihr mit den Kapitalerträgen sicher unter 1.000 Euro pro Jahr, genügt ein Freistellungsauftrag. Wenn die Erträge höher ausfallen, das gesamte Einkommen deines Kindes aber unter dem Grundfreibetrag bleibt, ist die NV-Bescheinigung oft die bessere Wahl. Sie sorgt dafür, dass die Bank keine Abgeltungsteuer abzieht.

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Wir wissen, wie wichtig es ist, Kindern Sicherheit, Chancen und eine starke Zukunft zu ermöglichen. Deshalb engagieren wir uns mit voller Überzeugung. Wir halten regelmäßig Vorträge zur finanziellen Absicherung von Kindern, sind in ganz Deutschland unterwegs und unterstützen wohltätige Projekte. Weil es uns wichtig ist, denn Kinder sind unsere Zukunft.

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